Unfallarten

Eine der häufigsten Unfallarten ist der Straßenverkehrsunfall. Als Verkehrsunfall bezeichnet man ein Schadensereignis im öffentlichen Straßenverkehr mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern. Hierbei wird unterschieden zwischen Personenschaden und Sachschaden. Personenschäden sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt laut aktueller Rechtssprechung bei 20,- bis 150,- Euro. Hauptunfallursachen sind überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholeinfluss der Verkehrsteilnehmer, Vorfahrtsverletzungen, oder zu geringer Sicherheitsabstand.

Arbeitsunfälle sind Schadensereignisse, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Hierzu zählen nicht nur Unfälle im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, sondern beispielsweise auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeitsstätte. Unter Sportverletzungen versteht man Verletzungen, die sich Sportler, egal ob Hobby- oder Leistungssportler bei der Ausübung ihres Sports zuziehen.

Unfälle, die sich in Haus und Garten, meist im Privatbereich ereignen, beispielsweise in der Küche oder in der eigenen Werkstatt bezeichnet an als sogenannte Hausunfälle. Sie stellen anzahlmäßig einen Großteil der Unfälle.

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